1.Geltungsbereich:
a) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Elektro- Gläßer, Nürnbergerstraße 29,
91567 Herrieden erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Veränderungen und Ergänzungen sind nur dann gültig durch Bestätigung des Auftragnehmers.
2.Vertragsschluss:
a) Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden erst dann verbindlich wenn sie durch uns bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Werden dem Kunden neben dem Kaufvertrag ein Finanzierungsangebot unterbreitet geschieht dies unter Vorbehalt.
b)Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Elektro Gläßer.
3)Auftragserteilung bei Reparaturarbeiten:
a)Einen eventuellen Anspruch aus der gesetzlichen Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und nachweisen.
b)Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
c)Liegt keine ausreichende Fehlerbeschreibung vor, sind wir nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden berechtigt, alle notwendigen Arbeiten zur Fehlerbehebung zu erledigen. Diese Rückspracheverpflichtung kann telefonisch erfüllt werden.
d)Bei Auftragserteilung einer Kostenpflichtigen Reparatur kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis setzen. So weit dieser überschritten wird oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des reparierenden Gegenstandes steht, ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen.
e)Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des Kunden auch einzuholen, wenn sich erst bei Ausführen der Arbeit zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu reparierenden Gerätes, Gegenstandes steht. Der Kunde ist in diesem Falle zur Erstattung der uns bis dahin entstandenen Kosten verpflichtet.
4)Reparaturdurchführung:
a)Reparaturtermine sind stets unverbindlich, die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem tatsächlichen Reparaturaufwand.
5)Reparaturkosten und Zahlung:
a)Sämtliche kostenpflichtigen Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ist sofort fällig nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufstellung , kommt der Kunde in Verzug.
6)Besonderer Hinweis:
a) Ihr Widerrufsrecht erlischt im Falle der Erbringung einer Dienstleistung vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
b)Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren die nach Kundenspezifikation bestellt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfe und Wünsche zugeschnitten sind. Die bestellten Waren entsprechen dem jeweiligen technischen Stand der Fertigung.
7)Datenschutz:
a) Soweit der Kunde Elektro- Gläßer personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, verwendet Elektro- Gläßer diese Daten zur Durchführung des Vertrages. Ihre Daten können an beauftragte und kontrollierte Dienstleister weitergegeben werden,soweit es für Garantiezwecke erforderlich ist.
b)Elektro- Gläßer wird personenbezogene Daten im Rahmen der technisch sinnvollen Möglichkeiten so speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation über das Internet oder per E-Mail kann jedoch eine vollständige Datensicherheit durch Elektro- Gläßer nicht gewährleistet werden. Die Regelung des Datenschutzgesetzes bleibt im übrigem unberührt.
8)Gewährleistung:
a)Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle innerhalb der Garantiezeit auftretenden Mängel kostenfrei nachzuerfüllen wenn rechtzeitig Mangelrüge eingeht und der angezeigte Mangel nicht durch den Auftraggeber oder durch höhere Gewalt verursacht ist.
b)Wünscht der Auftraggeber bei der Reparatur Zusatzarbeiten, die nicht Gegenstand des Vertrages sind, oder werden solche unabdingbar notwendig, werden diese gegen gesonderte Berechnung ausgeführt.
c)Wiederverkäufer verpflichten sich, gelieferte Ware genau auf vorhandene Mängel zu überprüfen. Fehlerhafte Ware darf auf keinen Fall weiter verkauft und angeschlossen (weiterverarbeitet) werden.